Gefahr Bahnstrom


ELEKTROSMOG UND GLEISNAHE BEBAUUNG? ELEKTRIFIZIERUNG - VERZICHT JETZT!


Deutsches Krebsforschungszentrum (dkfz): Die wissenschaftliche Diskussion über die Schädlichkeit elektromagnetischer Felder gilt noch nicht als beendet. "Ein Unschädlichkeitsbeweis fehlt"


Deutsche-Strahlenschutz-Kommission (SSK) bestätigt: Für nieder-frequente Magnetfelder gibt es eine Evidenz für ein erhöhtes Risiko für Leukämie bei Kindern bei gemessenen bzw. hochgerechneten Expositionen ab 0,4 μT. Dass niederfrequente, magnetische Wechsel-felder prinzipiell Leukämie bei Kindern verursachen können, gilt als erwiesen.


Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt: "Aufgrund der Magnet-feldbelastung keine neuen Stromtrassen durch Wohngebiete zu bauen". Bezüglich der potentiellen Gefahr durch Bahnstrom hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) mittlerweile ein mögliches krankmachendes Potential erkannt und somit das Problem bezüglich der Energiewende und den zu elektrifizierenden Bahnstrecken. BfS: "Epidemiologische Studien weisen auf einen Zusammenhang hin zwischen dem Risiko für Leukämien im Kindesalter mit der Nähe des Wohnortes zu einem Kernkraftwerk sowie mit schwachen nieder-frequenten Magnetfeldern. Neben den nachgewiesenen gesundheit-lichen Auswirkungen gibt es allerdings wissenschaftliche Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei niedrigen Feldstärken. Um diesen Hinweisen Rechnung zu tragen, fordert das Bundesamt für Strahlen-schutz (BfS) Vorsorgemaßnahmen: Die niederfrequenten Felder, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist, sollten so gering wie möglich sein. Die novellierte 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) sieht ein Minimierungsgebot vor. Danach sind künftig bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen und Gleich-stromanlagen die von der Anlage ausgehenden Felder so gering wie möglich zu halten. Schon bei der Planung sollte die Möglichkeit genutzt werden, durch Abstände zwischen Wohngebäuden und Hochspannungsleitungen sowie anderen Anlagen der Stromversorgung die Belastung der Bevölkerung gering zu halten. Das bedeutet, dass neue Trassen möglichst nicht durch Wohngebiete geführt werden sollten.“


Die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben niederfrequente magnetische Wechselfelder aufgrund von epidemiologischen Studien über kindliche Leukämie als „möglicherweise krebserregend“ für den Menschen eingestuft.  


Wir fordern die Vermeidung der Magnetfeldbelastung für gleisnahe Anwohner durch Verzicht einer Elektrifizierung. Andernfalls die Anwendung und Ausschöpfung des Minimierungsgebots und den darin enthaltenen Maßnahmen zur Reduzierung, bei Sondersituationen durch eine historisch gewachsene gleisnahe Bebauung, wie z.B. in Batzenhäusle.

Die Stadt-Waldkirch und rund 220 Bahn-Anwohner fordern zum PFV das Minimierungsgebot der 26.BImSchVVwV / Drucksache 547/15 zur Reduzierung der Magnetfeldbelastung.Das RP-Freiburg empfiehlt in seiner Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine Minimierung der Magnetfeldbelastung aufgrund der atypischen Sondersituation durch eine gleisnahe Bebauung!

Die elektrifizierte Elztalbahn wird auf einer Frequenz von 16,7Hz und mit einer 15.000 Volt Oberleitung (15kV) betrieben. Hierbei entstehen extrem niederfrequente elektromagnetische Wechselfelder, auch Elektrosmog genannt, welche potenziell krebserregend sind. Straßenbahnen und S-Bahnen fahren in der Regel mit 750 Volt Gleichstrom und sind somit eher unbedenklich. Auch ein Vergleich mit schädlichen hochfrequenten Handys ist hier fehl am Platz, da man dem schädlichen extrem niederfrequenten Bahnstrom im Vergleich 24 Std. am Tag ausgesetzt ist. Zudem hinken Vergleiche mit krebserregenden Lebensmitteln wie etwa saure Gurken, Kaffee oder Wein und Wurst oder elektrischen Zahnbürsten und Mikrowellen, da sich jeder selber entscheiden kann ob überhaupt und wie oft er diese Sachen benutzt oder zu sich nimmt. Im Vergleich zum Diesel hat man beim Bahnstrom nicht einmal die Möglichkeit das Fenster zu schliessen. Elektrosmog eine physikalisch messbare Größe und hat mit Esoterik rein gar nichts zu tun.

Solange die epidemiologische Evidenz für eine Erhöhung der Leukämie im Kindesalter durch solche Magnetfelder nicht widerlegt ist, kann man die Gefahr auch nicht gutachterlich entkräften und somit sollten in der Nähe von Wohnbebauung keine Oberleitungen errichtet werden. Der Einwirkungsbereich von Bahnstrom wird von der DB mit 100 m angegeben. Auch in über 1000 m Entfernung zur Bahntrasse sind die elektromagnetischen Felder noch nachweisbar. Und nicht nur Elektrosmog durch die Oberleitungen belastet die Anwohner, sondern auch die erhöhte Schadstoffbelastung durch sogenannte Aerosole. Durch eine Elektrifizierung wären somit weitaus mehr Bürger betroffen als bisher angenommen. Nämlich nicht nur die unmittelbaren Anwohner der Elztalbahn.

Der gesetzliche Grenzwert für Bahnstrom liegt in Deutschland bei 300 Mikrotesla. Dieser Grenzwert zur Gefahrenabwehr darf kurzzeitige Belastungen von 300 Mikrotesla nicht überschreiten. An der Elztalbahn werden laut DB in einem Abstand von 7/10 Metern zur Gleismitte 25/15 Mikrotesla erwartet. Somit wird der Grenzwert weit unterschritten. 

Allerdings sind für die Gesundheit der Anwohner die Langzeitbelastungen bzw. Dauerbelastungen entscheidend, welche über Wochen, Monate, Jahre und Jahrzehnte auf die Anwohner einwirken. An der Elztalbahn erwarten wir in einem Abstand von 10 Metern, Dauerbelastungen von durchschnittlich 1,0-10,0 Mikrotesla. In 30 wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema wurde aber ein Zusammenhang zwischen Leukämieerkrankungen bei Kindern und Magnetfeldern bereits bei einer Dauerbelastung zwischen 0,3 - 0,4 Mikrotesla festgestellt. Und somit eine Verdopplung des Risikos an einer kindlichen Leukämie zu erkranken, da die Ausschüttung des Hormons Melatonin gehemmt wird, welches unter anderem die Entstehung von Tumoren verhindert.

Da der gesetzlich festgelegte Grenzwert auf Kurzzeitbelastungen basiert, wurden die Langzeitfolgen überhaupt nicht berücksichtigt. Somit ist der gesetzliche Grenzwert obsolet. Auch wurden bei der Grenzwertfestlegung Personengruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, schwangere Frauen und deren Föten wie auch ältere und kranke Menschen in keinster Weise berücksichtigt. Die Untersuchungen fanden lediglich an gesunden durchschnittlichen Menschen statt. Laut einer Studie ist das Risiko an Alzheimer oder seniler Demenz zu erkranken bei SBB-Lokführern in Abhängigkeit der beruflichen Magnetfeldexposition bei 15kV / 16,7 Hz statistisch signifikant erhöht. Und hier handelt es sich um erwachsene und gesunde Menschen.

Münstertalbahn: (65 Züge / 24 Stunden / eingleisig) Messungen des Bahnstroms an der bereits elektrifizierten Münstertalbahn haben folgende zu erwartende Belastungen ergeben: Eine erste Messung haben wir in Staufen in einem Reihenhaus im Abstand von 10 Metern zur Gleismitte durchgeführt. Hier hatten wir einen Wert von knapp 0,7 Mikrotesla. Eine zweite Messung haben wir in Bad Krozingen in einem Haus im Abstand von 10 Metern zur Gleismitte durchgeführt. Hier hatten wir einen Wert von knapp 0,9 Mikrotesla.

Elztalbahn: (65 Züge / 24 Stunden / eingleisig) Hausabstand zur Gleismitte von 10 m = Dauerbelastung von durchschnittlich 0,8 Mikrotesla. Anwohner mit einem Hausabstand zur Gleismitte von 7m werden erheblich höheren Dauerbelastungen ausgesetzt sein. Anwohner im Bereich von Bahnhöfen werden durch Beschleunigen und Abbremsen der Züge deutlich höheren bzw. doppelt so hohen Dauerbelastungen ausgesetzt sein.

Rheintalbahn: (290 Züge / 24 Stunden / zweigleisig) Anwohner mit einem Hausabstand zur Trassenmitte von 20-30m (in der Regel) sind dadurch erheblich geringeren Dauerbelastungen ausgesetzt.

Für neu zu bauende Anlagen gilt ab November 2015 eine Minimierungspflicht. Die Deutsche Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 11.11.2015 die Allgemeine Verwaltungs­vorschrift (26. BImSchVVwV) Drucksache 547/15 über die Anforderungen an das Minimierungsprinzip erlassen und dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt (Verabschiedet: Frühjahr 2016). Das betrifft u.a. elektromagnetische Felder (EMF) aus Bahnstromanlagen mit 16,7 Hz und 15kV. Die Bundesregierung hat somit mögliche gesundheitsgefährdenden Belastungen aus Bahnstrom, welche auf die Anwohner schädlich einwirken, erkannt und unterbreitet nun technische Minimierungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Magnetfelder.

Die Elztalbahn-BI fordert aufgrund der Sondersituation durch gleisnahe Bebauung zur Oberleitung (oft nur wenige Meter) die vollständige Umsetzung des Minimierungsgebots bzw. der Maßnahmen nach -Drucksache 547/15- zur Reduzierung der Dauerbelastungen der aus Bahnstrom entstehenden elektromagnetischen Felder aus Vorsorge und Risikominimierung. Wir sind keinesfalls bereit, aufgrund gleisnaher Bebauung im Wohngebiet oder veralteter Technik, gesundheitsgefährdende Belastungen in Kauf zu nehmen, welche von der Bundesregierung bereits als solche erkannt wurden. Rückleiter würde die Belastung um ca. 50% reduzieren.

Die Stadt-Waldkirch als Öffentlicher Träger hat das Minimierungsgebot -Drucksache 547/15- zum Planfeststellungsverfahren (PFV) eingewendet.

DB-Netz-AG macht beim Erörterungstermin am 28.09.20 vor RP-Freiburg Zusagen zu Gesprächen zu Minimierungsmaßnahmen in Waldkirch-Batzenhäusle aufgrund Sondersituation durch gleisnahe Bebauung: "Besondere Situation, besondere Lösung."

Dr. Bernhard Kuny, Arzt im Ruhestand, forderte beim Erörterungsterminvon der DB Netz AG die vollständige Umsetzung des Minimierungsgebots für elektromagnetische Felder nach Verwaltungsvorschrift 547/15 der 26. Bundesimmisionsschutzverordnung und nicht nach einer Übergangsverordnung, welche die DB Netz AG aufgrund noch fristgemäß eingereichter Unterlagen (unvollständige Planunterlagen eingereicht am 19. Januar 2016 / VwV  Minimierungsgebot verabschiedet am 04. März 2016) für sich in Anspruch nimmt. Da aber die Planunterlagen zum Erörterungstermin am 27. und 28. September 2017 noch nicht vollständig waren (unter anderem wegen der Planunterlagen zum Kreuzungsbahnhof Gutach) und bis heute noch nicht vollständig sind, fordern wir die vollständige Umsetzung des Minimierungsgebots. Die Übergangsverordnung wäre zum Nachteil vieler Anwohner welche in unmittelbarem Abstand von 5 bis 10 m zur geplanten Oberleitung wohnen und somit im unmittelbaren gesundheitlichen Gefährdungsbereich liegen. Herr Grünthal (RP Freiburg) machte beim Erörterungstermin keine Auflagen zur Einhaltung des Minimierungsgebots, fragte aber dennoch Herrn Lohr (DB Netz AG) ob es nicht sinnvoll wäre Minimierungsmaßnahmen in z.B. Batzenhäusle (5m Abstand zur Gleismitte) zu prüfen. Herr Lohr bestätigte beim Erörterungstermin vor Herrn Grünthal, dass insbesondere in Batzenhäusle (z.B. km 5,2) aufgrund der sehr nahen Bebauung zur Gleismitte "Ein gewisser Handlungsbedarf" besteht; „Ja, da werden wir Minimierungsmaßnahmen prüfen müssen. Da sollten wir etwas tun. Besondere Situation, besondere Lösung". Welche Maßnahmen zur Minimierung erfolgen, sollen zeitnah zugesagte Verhandlungen ergeben. In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Günter Lohr (DB ProjektBau / DB Netz AG) auch ein Erdkabel. Allerdings fordern wir bei Verlegung eines Erdkabels, eine gasisolierte Übertragungsleitung (GIL), da die Strahlung über einem Erdkabel im B-Feld höher ist als unter einer Freileitung. Ein Gespräch hat nie stattgefunden.

Die DB kann auf jeden Fall nicht sagen: "Es bestehe keine Gefahr. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Bahnstrom sei nicht zu befürchten, da wir weit unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen“. Warum die Bundesregierung nach der Verwaltungsvorschrift trotzdem Minimierungsprüfungen vorgibt, wenn laut DB keine Gesundheitsgefahr besteht, ist für die BI nicht nachvollziehbar. Bei einer Elektrifizierung nach niedrigstem technischen Standard sind deutlich mehr Bürger von gesundheitsgefährdenden Emissionen betroffen als allgemein vermutet wird. Durch die Verschärfung der Anforderungen in der Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, fühlen wir uns in unseren Ängsten und Bedenken gegenüber niederfrequenten elektromagnetischen Feldern, welche von den Oberleitungen ausgehen und auf die Bahnanrainer schädlich einwirken, bestätigt.

Bei einer Veranstaltung in Elzach zum Thema "elektromagnetische Verträglichkeit" wurden Langzeitwerte bzw. 24-Std.-Mittelwerte an einer Bahnstrecke mit zwischen 0,2 - 0,3 Mikrotesla angegeben. Unsere Messungen haben das nicht bestätigt. Kurz darauf wurden Kurzzeitwerte von einer elektrischen Zahnbürste mit 75,0 Mikrotesla angegeben. Dies suggerierte jedem Besucher, dass die elektrische Zahnbürste schädlicher ist als Bahnstrom. Nicht sehr vertrauenwürdig!

Der Einwirkungsbereich einer Anlage wird in der Verwaltungsvorschrift unter Punkt 2.5 klar konkretisiert. Die Anlage darf somit keine signifikanten Felder, welche die natürlichen und mittleren anthropogenen bedingten Immissionen, beziehenden auf elektrischen und magnetischen Felder, in diesem Einwirkungsbereich verursachen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die eindeutige Aussage, dass diese Immissionen unabhängig davon sind, ob durch diese tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen ausgelöst werden. Dies wird auch unter II. 3.1 Einwirkungsbereich von Niederfrequenzanlagen und maßgebliche Immissionsorte im Hinweis zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder mit Beschluss der 54. Amtschefkonferenz in der Fassung des Beschlusses der 128. Sitzung der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz am 17. und 18. September 2014 in Landshut gefordert. Der Grenzwert von 300 Mikrotesla ist eindeutig zu weit oben angesetzt und somit nicht geeignet, da bereits durch geringere magnetische Wechselfelder gesundheitliche Beschwerden auftreten können. Die gesundheitlich unbedenklichen Werte liegen unter 0,2 Mikrotesla. Im Schlafbereich werden Werte von 0,02 Mikrotesla empfohlen. Diverse Fachstudien fordern, dass 0,1 Mikrotesla  im häuslichen Bereich nicht überschritten werden sollten. In etwas über 60 Metern Entfernung zu der Oberleitung ist die Strahlung etwa so hoch wie 30 cm neben einem Radiowecker. Was das bei 6m Abstand für Säuglinge oder Kinder bedeutet, welche sich nicht nur vorrübergehend in den Räumen aufhalten, kann man sich unschwer vorstellen. Von Wissenschaftlern wird ein Vorsorgeabstand zur Gleismitte von 30 m angegeben. Bei neu zu elektrifizierenden Bahnstrecken sollten zudem bei "besonderen Schutzbereichen" wie z.B. Spielplätzen, Kindergärten und Schulen, Mindestabstände eingehalten werden. Ob es weitere Auswirkungen niederfrequenter Felder auf die Gesundheit geben könnte, eventuell auch unterhalb der Grenzwerte, wird derzeit wissenschaftlich untersucht. Erkrankungen des Nervensystems In einigen epidemiologischen Studien zeigte sich ein erhöhtes Risiko für bestimmte Erkrankungen des Nervensystems wie beispielsweise die Alzheimer-Erkrankung. Dies betraf vor allem Personen, die beruflich mit starken niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern belastet waren. Allerdings zeigen nicht alle epidemiologischen Studien diesen Zusammenhang. Epidemiologische Studien untersuchen die Verteilung von Krankheiten in einer Bevölkerung und beschäftigen sich mit den Faktoren, die diese Verteilung beeinflussen. Sie zeigen statistische Zusammenhänge, die aber nicht notwendigerweise einen ursächlichen Zusammenhang bedeuten müssen. Deshalb ist es wichtig, Ergebnisse epidemiologischer Studien durch experimentelle Studien, also Untersuchungen an menschlichen Probanden, Tieren oder Zellkulturen, zu ergänzen. Im Falle der Erkrankungen des Nervensystems lassen sich die Ergebnisse der epidemiologischen Studien bisher nicht durch Laboruntersuchungen bestätigen. Auch ist bislang kein biologischer Wirkmechanismus bekannt, der die Studienergebnisse erklären beziehungsweise wissenschaftlich untermauern könnte. Mögliche Zusammenhänge zwischen niederfrequenten Feldern und Erkrankungen des Nervensystems werden jedoch weiter wissenschaftlich untersucht. Das BfS fördert entsprechende Studien. Bei Erwachsenen zeigte sich selbst bei einer lang andauernden Feldbelastung kein Zusammenhang zwischen niederfrequenten Feldern und dem Risiko, an Krebs zu erkranken. Bei Kindern fanden dagegen mehrere epidemiologische Studien ein erhöhtes Risiko, an Leukämie zu erkranken, wenn die Kinder dauerhaft überdurchschnittlich hohen, aber unter den Grenzwerten liegenden Magnetfeldern ausgesetzt waren. Die meisten dieser Studien untersuchten die häuslichen Gesamt-Magnetfeldbelastungen. Hochspannungsleitungen in Wohnungsnähe können dazu einen Teil beitragen. In den meisten Wohnungen in Deutschland ist der von Hochspannungsleitungen verursachte Anteil allerdings vergleichsweise gering. Den größeren Beitrag leisten üblicherweise Hausinstallationen und Elektrogeräte. Die Magnetfeldbelastung, ab der ein erhöhtes Leukämie-Risiko beobachtet wurde, liegt über den Tag gemittelt bei etwa 0,3 bis 0,4 Mikrotesla. Solche Werte kommen in deutschen Haushalten selten vor. Im Mittel liegen die Werte in ländlichen Regionen bei weniger als 0,1 Mikrotesla, in städtischen Regionen bei etwa 0,12 Mikrotesla. Leukämie im Kindesalter ist eine seltene Erkrankung Weil nur wenige Kinder einer Magnetfeldbelastung über 0,3 Mikrotesla ausgesetzt sind und Leukämie bei Kindern eine vergleichsweise seltene Erkrankung ist (etwa 54 Fälle auf 1.000.000 Kinder unter 15 Jahren, das heißt 600 Neuerkrankungen pro Jahr in Deutschland), beruhen die epidemiologischen Studien auf relativ geringen Fallzahlen. Umso wichtiger ist es, die Ergebnisse der epidemiologischen Studien durch experimentelle Laborstudien zu ergänzen. Bisher bestätigen Laborstudien die Ergebnisse jedoch nicht. Die Frage, ob Magnetfelder tatsächlich an der Entstehung von Leukämien im Kindesalter beteiligt sind, ist auch weiterhin Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich für weitere Forschung ein. Allerdings könnte selbst dann, wenn sich ein ursächlicher Zusammenhang bestätigen ließe, nur ein geringer Anteil der Leukämiefälle bei Kindern durch die Magnetfeldbelastung erklärt werden. Generell weiß man noch zu wenig über die Ursachen dieser Erkrankung. Auch hier ist weitere Forschung notwendig. Elektrosensibilität Studien des BfS haben gezeigt, dass sich knapp zwei Prozent der deutschen Bevölkerung als elektrosensibel bezeichnen. Sie führen unterschiedliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen, auf das Vorhandensein elektrischer und magnetischer Felder in ihrer Umwelt zurück. Die Wissenschaft versucht seit langem, dem Phänomen "Elektrosensibilität" auf die Spur zu kommen. Fazit der zahlreichen bisher durchgeführten Studien ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektrischen und magnetischen Feldern und den Beschwerden elektrosensibler Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Diese Einschätzung wird unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geteilt. Empfehlungen: Die schwedische TCO-Richtlinie an Computermonitoren für 0,2 Mikrotesla bei Frequenzen von 5 – 2.000 Hz in 30 cm Abstand wird bei weitem überschritten. Die MPR-Norm an Computermonitoren 0,25 Mikrotesla bei Frequenzen von 5 – 2.000 Hz in 50 cm Abstand wird weit überschritten. Kalifornische Empfehlungen für Neubaugebiete in der Nähe von Hochspannungsleitungen (San Diego County / Costa Mesa City) = 0,2-0,4 Mikrotesla. Schwedische Empfehlungen für Kindergärten und Schulen in der Nähe von Hochspannungsleitungen (oder 80m Mindestabstand) = 0,2 Mikrotesla. Empfehlungen internationaler Wissenschaftler wie Prof. Ross Adey u. Dr. Robert Becker, USA sowie Prof.H.L. König u. Dr. Andras Varga = 0,1 Mikrotesla. Empfehlungen der Hamburger Behörde für Gesundheit, Arbeit und Soziales für Wohngebiete und Kindergärten = ~ 0,05 Mikrotesla. Empfehlungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND für Ruhebereiche = 0,01 Mikrotesla. Nachweis verschiedener biologischer Risiken nach der weltweit größten Studie der US-Umweltbehörde EPA 1996 = 0,2 Mikrotesla. Wohl wissentlich, dass es sich beim Bahnstrom um magnetische Wechselfelder mit einer Frequenz von 16 2/3 Hz handelt und sich daher vom gewöhnlichen Hausstrom mit einer Frequenz von 50 Hz (60 Hz USA) unterscheidet, sind die geforderten Richtwerte auf beide Frequenzen anzuwenden.

http://www.bfs.de/DE/themen/ion/wirkung/krebs/leukaemie-kinder/leukaemie-kinder.html 

http://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/vorsorge/vorsorge.html;jsessio

nid=7CFAC2E2B84DB402C13A8DC0E1474979.2_cid391 

http://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/schutz/ vorsorge/vorsorge_node.html

www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/wirkung/nff-diskutiert/nff-diskutiert.html

http://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wirkung/iarc/iarc_node.html

https://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse_PDF/2017/2017-06-20%20...

https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/schliersee-ort29415

/krebsgefahr-initiative-macht-sich-gegen-bahn-oberleitungen-stark-

10764240.html

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0501-0600

/547-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1

https://www.n-tv.de/wissen/Sind-Stromtrassen-gesundheitsschaedlich-article12359306.html


weitere Emissionen / Immissionen


LÄRM                                                                         UNZUREICHENDE FEHLERHAFTE GUTACHTEN


Dass Elektrozüge mit Oberleitung leiser sein sollen gehört zu den Sagen und Märchen.

An der elektrifizierten Münstertalbahn ist es zu einer steigenden Lärmbelastung bis 95 dB gekommen. Auch wegen der längeren nicht abkoppelbaren neuen Züge und wegen dem nur notdürftig ausgebauten Oberbau.

Die Grenzwerte liegen am Tag von 6 – 22 h bei 59 dB und in der Nacht von 22 – 6 h bei 49 dB, in Wohngebieten 40 dB. Nachts werden Werte von 73 dB erwartet. 10 dB mehr bedeutet eine Verdopplung der Lärmlast. Der RS1 hatte bis zu 80 dB. Auch bei Elektrozügen im Abstellmodus kommt es zu steigender Lärmbelastung durch laute Druckluftstöße, laufende Heiz- und Kühlaggregate, Transformatorenölpumpen und Brems- und Huptests. Schuld am gestiegenen Lärm an der Münstertalbahn sind auch die nicht zur Strecke passenden Züge mit ungeeigneten starren Drehgestellen anstatt mit hydraulischen Achslenkern.

Messungen bzw. die Messpunkte zu Lärm und Erschütterungen sollten an mehreren Stellen vorgenommen werden, da der Untergrund des Elztales unterschiedliche Bodenverhältnisse aufweist und die Trasse oft direkt an steilen Berghängen entlangführt mit gegenüberliegenden Wohngebieten.

Verkehrslärm führt zu Schlafstörungen und kann somit zu Herz- und Kreislauferkrankungen, Übergewicht und Diabetes führen.


ERSCHÜTTERUNGEN                      UNZUREICHENDE FEHLERHAFTE GUTACHTEN


Bei der elektrifizierten Elztalbahn kann es laut DB zu einer steigenden Erschütterungsbelastung bis zu 25% kommen. An der bereits elektrifizierten Münstertalbahn kam es sogar zu bis zu 40% mehr Erschütterungen.

Besonders in Kurven und beim überfahren von Stahlbrücken aber auch durch Austausch von Holz- in Betonschwellen. Die alte RS1 Diesellok hat ein Gewicht von 40t. Die neuen Talent2 Elektrozüge haben ein Gewicht von 114t und sind dreiteilig. Auch wäre beim Dreiteiler die Fahrgastkapazität deutlich geringer. Und beim Vierteiler die Bahnsteiglänge von 140m zu kurz. Die DB möchte das Schienennetz als S-Bahn deklarieren, obwohl sich auf die Ausschreibung bis jetzt nur Regionalbahnen (SWEG- Bombadier und DB Regio-Alstom) beworben haben. Laut Gutachten sind aber beide Züge (sowohl Bombadier als auch Alsom) viel zu schwer für unseren nur mäßig ausgebauten Oberbau des Gleiskörpers mit einer zugelassenen Achslast von 22,4 t (siehe Hecht-Gutachten Berlin/B.I.M. Münstertalbahn). Die Abnutzung der Gleise und der Züge wäre zu hoch. Quitschen und Dröhnen wären die Folge. Auch durch Nachschleifen und dem Einbau von Schmieranlagen wären hohe Kosten die Folge. Zudem könnte es wegen der Lärmlast wieder zu Langsam-Fahrstrecken kommen und somit wäre der Halbstundentakt möglicherweise in Gefahr. Die Situation an der bereits elektrifizierten Münstertalbahn zeigt uns, dass es zu deutlichen Mehrbelastungen durch Bahnlärm gekommen ist. Die Folgen sind nun Lärmminderung durch Langsamfahren.

Laut DB sollen die Oberleitungsträger im Rammpfahlverfahren errichtet werden, was massive Erschütterungen zur Folge hat und somit mögliche Schäden an der Bausubstanz. "In Wohnbaubereichen wird weitgehend auf dieses Verfahren verzichtet und stattdessen die weniger lärm- und erschütterungsintensive Gründung durch Ortbetonfundamente oder Bohrrohrgründungen vorgenommen“ (DB-Netz AG).

Messungen bzw. die Messpunkte zu Lärm und Erschütterungen sollten an mehreren Stellen vorgenommen werden, da der Untergrund des Elztales unterschiedliche Bodenverhältnisse aufweist und die Trasse oft direkt an steilen Berghängen entlangführt mit gegenüberliegenden Wohngebieten. 


LUFTSCHALL


Bei der elektrifizierten Elztalbahn ist aufgrund der höheren Geschwindigkeit der Züge und der sehr nahen Bebauung zum Gleiskörper von einer steigenden sekundären Luftschallbelastung auszugehen.